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ASoK 8, August 2011, Seite 293

Altersteilzeitvereinbarung: Auswirkungen einer vorzeitigen Arbeitnehmerkündigung

Entscheidungsanmerkung zu

DDr. Hans Trattner

Gegenstand des Verfahrens der oben angeführten Entscheidung war eine vereinbarte Altersteilzeit und zwar in geblockter Form. Durch eine Gesetzesänderung gab es die Möglichkeit eines früheren Pensionsantritts, daraufhin begehrte der Arbeitnehmer eine Abänderung des Vertragsverhältnisses, die nicht zustande kam. Das Dienstverhältnis wurde vorzeitig aufgelöst.

Sachverhalt

Im November 2003 beschlossen die Parteien eine Altersteilzeitvereinbarung, nachdem die wöchentliche Normalarbeitszeit des Klägers im Durchrechnungszeitraum bis bei einer Vollarbeitsphase bis und einer Freizeitphase vom bis zum um 50 % verringert wurde. Das Entgelt des Klägers sollte 75 % des vorher bezogenen Bruttoentgelts inklusive Zulagen betragen, was der durchschnittlich im Anspruchszeitraum vereinbarten Normalarbeitszeit zuzüglich der Hälfte der Differenz auf die Vollarbeitszeit (Lohnausgleich) entsprach. Die Parteien gingen davon aus, dass der Kläger mit Ablauf der Altersteilzeit seine gesetzliche Pension in Anspruch nehmen werde.

Nach Einführung einer Neuregelung für Langzeitarbeitsversicherte („Hacklerregelung“) informierte der Kläger im Sommer 2007 die Beklagte, mit Vollendung des 60. Lebensjahres () in di...

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