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ASoK 8, August 2011, Seite 286

ELGA – die Elektronische Gesundheitsakte

Ein Blick in die virtuelle Welt der Gesundheit

Dr. Carina Milisits

Das in Vorbereitung befindliche Elektronische Gesundheitsakte-Gesetz (ELGA-G) umfasst zwei wesentliche Bereiche: Zum einen soll das Gesundheitstelematikgesetz 2011 (GTelG 2011) erlassen werden, zum anderen soll erstmals ELGA in Kraft treten. Während die ersten drei Abschnitte des Gesetzesentwurfes Regelungen zur Gesundheitstelematik allgemein enthalten, beschäftigt sich der 4. Abschnitt ausschließlich mit der Elektronischen Gesundheitsakte. Der Gesetzesentwurf wurde im März 2011 begutachtet (260/ME 24. GP); eine Regierungsvorlage wurde noch nicht beschlossen.

Allgemeines

ELGA ist ein virtueller Akt, in dem sämtliche Daten elektronisch erfasst werden, sofern diese für die Behandlung oder Betreuung eines ELGA-Teilnehmers erforderlich sind. ELGA ist ein gemeinsames nationales Projekt von Bund, Ländern und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (sog. ELGA-Systempartner) im Gesundheitsbereich. ELGA ist kein Kontrollsystem, ELGA ist ein Verweissystem. Durch ELGA entsteht in Österreich ein organisationsübergreifendes Informationssystem. Es ermöglicht den Krankenhausinformationssystemen, den ambulanten Gesundheitsdiensteanbietern (in Folge kurz: GDA) und allen ELGA-T...

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