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Auftraggeberhaftung
Art. 1 Z 8 Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 (BBKG 2010), BGBl. I Nr. 105/2010; Schreiben der WKO an alle Wirtschaftskammern und alle Bundessparten vom ; Völkl, Zur Reichweite der AuftraggeberInnenhaftung der §§ 67a ff ASVG, RdW 2009, 724; Thomas, Erweiterung der Auftraggeberhaftung und damit einhergehende Rechtsfragen, SWK 11/2011, T 63.
Mit wird die Auftraggeberhaftung im Baugewerbe auf die Lohnabgaben ausgedehnt.
Im Hinblick auf die Auftraggeberhaftung war auch die Auslegung des Begriffs der Auftragsweitergabe strittig. Die Versicherungsträger haben nun (im Hinblick auf teilweise anderslautende Auffassungen in der Literatur) klargestellt, dass die Haftung nur dann eintritt, wenn ein Bauauftrag, den ein Unternehmen erhalten hat, an Subunternehmer weitergegeben wird, nicht aber bereits im Rahmen der (ersten) Beauftragung zur Bauleistung durch den (privaten oder unternehmerischen) Bauherrn.
Insoweit ist der Anwendungsbereich der Haftungsbestimmungen im ASVG und EStG mit dem Anwendungsbereich der Reverse-Charge-Regelung im Umsatzsteuerrecht nicht ident. Die umsatzsteuerliche Regelung des Übergangs der Steuerschuld ist weiter gefasst, weil sie auch dann wirksam wird, wenn ein Unternehmen, das üblicherweise sel...