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ASoK 6, Juni 2011, Seite 239

Patienten(mobilitäts)richtlinie beschlossen

Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, ABl. Nr. L 88 vom , S. 45; , Kommission/Frankreich; Baumann, Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, SozSi 2011, 183.

Die Patienten(mobilitäts)richtlinie dient im Wesentlichen der Kodifizierung der EuGH-Rechtsprechung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der zuständige Krankenversicherungsträger eine Kostenerstattung durchführen muss, wenn sich ein Versicherter zum Zwecke der Krankenbehandlung ins Ausland begibt. Die EuGH-Rechtsprechung hat hier zwischen der stationären und der ambulanten Behandlung unterschieden. Während es bei der stationären Behandlung im Hinblick auf die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts des Sozialsystems, die Aufrechterhaltung eines allgemein zugänglichen Krankenhaussystems und die diesbezügliche Planungssicherheit zulässig sein kann, die Kostenerstattung von der Erteilung einer vorherigen Genehmigung abhängig zu machen, ist S. 240 dies bei der ambulanten Behandlung grundsätzlich nicht erlaubt. Ein Genehmigungsvorbehalt kann bei der ambulante...

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