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ASoK 8, August 2019, Seite 311

Exakte Deckung von Karenzierung und Bezugszeitraum für Anspruch auf den Familienzeitbonus erforderlich?

OGH zur Fortführung der Erwerbstätigkeit im Anschluss an die Familienzeit

Karin Blasl

Der für Geburten ab eingeführte Familienzeitbonus wirft in der Praxis immer wieder noch zu klärende Fragen auf. So hatte sich der OGH aktuell in seiner Entscheidung vom , 10 ObS 10/19x, mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Anspruch eines unselbständig erwerbstätigen Vaters auf den Familienzeitbonus dadurch verloren geht, dass der mit dem Dienstgeber vereinbarte Zeitraum der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgeht.

1. Sachverhalt

Aus Anlass der Geburt seiner Tochter am vereinbarte ein unselbständig erwerbstätiger Vater mit seinem Dienstgeber, dass das Dienstverhältnis vom bis einschließlich , somit 32 Kalendertage, zum Zwecke der Inanspruchnahme von Familienzeit im Sinne des FamZeitbG karenziert, sprich unterbrochen wird.

In der Folge beantrage der Vater bei der zuständigen Gebietskrankenkasse die Gewährung von Familienzeitbonus ab bis einschließlich , somit für eine Bezugsdauer von 28 Tagen.

Die zuständige Gebietskrankenkasse wies jedoch den gestellten Antrag mit der Begründung ab, dass die Anspruchsvoraussetzungen des § 2 Abs 1 Z 3 iVm § 2 Abs 4 FamZeitbG nicht erfüllt seien. Als Argument wird ausgeführt, dass im...

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