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ASoK 4, April 2011, Seite 163

Neuregelung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Ausländer

Änderungen im AuslBG

Kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem („Rot-Weiß-Rot-Karte“)

Allgemeines

Die bisherige Regelung für Schlüsselkräfte (Quotensystem) soll durch ein kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem ersetzt werden, das qualifizierten Arbeitskräften nach einem mit Punkten bewerteten Kriterienkatalog und klar definierten arbeitsmarktpolitischen Voraussetzungen eine qualifizierte Beschäftigung und einen dauerhaften Arbeitsmarktzugang in Österreich ermöglicht. Kriterien sollen unter anderem die erworbene Qualifikation, die Berufserfahrung, das Alter, Sprachkenntnisse und eine Mindestentlohnung sein.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte (im Folgenden: RWR-Karte) soll zur Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber berechtigen, die RWR-Karte plus (§ 17 AuslBG) zur Niederlassung und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Besonders Hochqualifizierte

Besonders Hochqualifizierte sollen bei Erreichung der gem. der Anlage A erforderlichen Mindestpunkte (70 von maximal 100 Punkten) zunächst ein mit sechs Monaten befristetes Aufenthaltsvisum zur Arbeitsuche gem. § 24a FPG erhalten. Finden sie innerhalb der sechs Monate einen Arbeitgeber, der sie ihrer Qualifikation und den sonstigen für die Erteilung des Vis...

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