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Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden, BGBl. I Nr. 7/2011.
Mit dieser Novelle zum GlBG treten unter anderem zwei für die Arbeitgeber relevante Neuerungen in Kraft:
1. Jeder Arbeitgeber, der dauernd eine gewisse Anzahl an Arbeitnehmern beschäftigt, ist verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entgeltanalyse (Einkommensbericht) zu erstellen. Dieser dem Betriebsrat zu übermittelnde Bericht hat Angaben über
die Anzahl der Frauen und Männer in den jeweiligen kollektivvertraglichen oder – wenn verfügbar – betrieblichen Verwendungsgruppen,
die Anzahl der Frauen und Männer in den – wenn verfügbar – einzelnen Verwendungsgruppenjahren der anzuwendenden Verwendungsgruppen und
das – arbeitszeitbereinigte - Durchschnitts- oder Medianarbeitsentgelt von Frauen und Männern im Kalenderjahr in den jeweiligen kollektivvertraglichen oder – wenn verfügbar – betrieblichen Verwendungsgruppen und Verwendungsgruppenjahren
zu enthalten. Die Berichtspflicht, der für 2010 bis , ansonsten jeweils im ersten Quartal des dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahres nachzukomm...