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ASoK 4, April 2011, Seite 161

Vorstandsmitglieder und BMSVG

Update des Fragen-Antworten-Katalogs des Hauptverbandes vom , abrufbar z. B. unter http://www.hauptverband.at/mediaDB/624176_BMSVG_Fragen-Antworten-Katalog_HVB_Stand%2010122009.pdf.

Im BMSVG-Fragen-Antworten-Katalog werden im Rahmen der Fragen 15.1. und 15.2. folgende wesentliche Aspekte hinsichtlich der Einbeziehung von Vorstandsmitgliedern in die BV-Kasse behandelt:

  • Vorstandsmitglieder i. S. d. § 4 Abs. 1 Z 6 ASVG (nach Ansicht des Hauptverbandes sind dies seit nur mehr nicht lohnsteuerpflichtige Vorstandsmitglieder) sind im Bereich der betrieblichen Mitarbeitervorsorge den freien Dienstnehmern gleichgestellt. Meldepflichtiger und alleiniger Beitragsschuldner ist daher der Dienstgeber.

  • Lohnsteuerpflichtige Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften sind an sich nicht vom BMSVG erfasst. Anders als in der Anfragebeantwortung vom (siehe Praxis-News vom November 2010, ASoK 2010, 418 f.) wird aber nach dem Fragen-Antworten-Katalog aus der Dienstnehmereigenschaft i. S. d. § 4 Abs. 2 letzer Satz ASVG „auf eine analoge Anwendung des § 1 Abs. 1a BMSVG geschlossen“. Meldepflichtiger und Beitragsschuldner ist der Dienstgeber.

  • Die Übergangsregelung des § 73 Abs. 7 BMSVG gilt für alle freien Dienstnehmer bzw. Vorstandsmitglieder (alle aufgrund des § 1 Abs. 1a BMSVG – allenf...

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