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ASoK 4, April 2011, Seite 160

Neuregelung der steuerbegünstigten Auslandsmontage

Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2011 (AbgÄG 2011), 267/ME 24. GP.

In den Praxis-News wurde über die Aufhebung des „alten“ Montageprivilegs (Steuerbefreiung für Bezüge, die Arbeitnehmer für eine begünstigte Tätigkeiten i. Z. m. einer ausländischen Anlagenerrichtung erhalten) und die im Rahmen des BBG 2011 verankerte Übergangsregelung für 2011 und 2012 (66 % bzw. 33 % der diesbezüglichen Einkünfte sind lohnsteuer- und lohnnebenkostenbefreit) berichtet.

Nach dem nunmehr vorliegenden Begutachtungsentwurf zum AbgÄG 2011 soll die Übergangsregelung durch eine unions- und verfassungsrechtskonforme Dauerregelung abgelöst werden. Demnach sollen 50 % der laufenden Einkünfte, maximal 75 % der Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 3.150 Euro pro Monat, bei nur teilweiser Auslandstätigkeit im Kalendermonat ist die arbeitstägliche Höchstbeitragsgrundlage anzuwenden), die unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern im Rahmen einer vorübergehenden Auslandsentsendung gewährt werden, unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei bleiben:

  • Die Entsendung erfolgt durch einen Betrieb oder eine Betriebsstätte eines im EWR oder in der Schweiz ansässigen Arbeitgebers oder von einer im EWR oder in der S...

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