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ASoK 4, April 2011, Seite 158

Besteuerung deutscher Sozialversicherungsrenten für in Österreich ansässige Personen

Veröffentlichung auf der BMF-Internetseite unter https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachin formation/InternationalesSteu_6523/WeitereInformationen/KurzinformationzurB_11828/ _start.htm.

S. 159 In Deutschland ist man beginnend ab dem Jahr 2005 zur (auch in Österreich vorgesehenen) „nachgelagerten“ Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (das heißt volle Besteuerung der ausgezahlten Renten, dafür steuerliche Abzugsfähigkeit der in der Ansparphase entrichteten Beiträge) übergegangen. Der Besteuerungsanteil wird beginnend mit 50 % im Jahr 2005 jährlich um 2 % erhöht, bis er im Jahr 2040 für alle Neurentner 100 % beträgt.

Die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung obliegt nach dem DBA zwischen Österreich und Deutschland dem Kassenstaat. Da es für die Besteuerung dieser Renten keine Quellenbesteuerung gibt, wurden viele in Österreich ansässige Bezieher von deutschen Eigen- oder Witwenrenten durch die deutschen Steuerbehörden aufgefordert, diesbezüglich eine Einkommensteuerveranlagung vorzunehmen. Die Besteuerung erfolgt dabei zum normalen Tarif. Die Berücksichtigung von Steuerabzugsbeträgen kann nur erreicht werden, wenn ein Antrag auf unbeschränkte Steu...

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