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VfGH stoppt Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeldzuschüssen getrennt lebender Eltern
Der VfGH hat die Gesetzesbestimmung über die Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld bei getrennt lebenden Eltern als verfassungswidrig aufgehoben. Damit gibt es keine Basis mehr für diese Rückzahlungen. Die Bestimmung wurde zwar mittlerweile vom Gesetzgeber wieder außer Kraft gesetzt, für die vergangenen Jahre erhalten die Betroffenen jedoch derzeit die Rückzahlungsaufforderungen. Die pauschale Regelung, wonach – wenn ein Elternteil einen solchen Zuschuss erhalten hat – den anderen Elternteil die Zahlungsverpflichtung traf, berücksichtigt die Unterhaltssituation der beiden Elternteile nicht. Damit verstößt sie gegen den Gleichheitssatz, weil „auf die zivilrechtliche Unterhaltssituation zwischen den betreffenden Elternteilen dabei vom Gesetzgeber weder im Allgemeinen noch in Hinblick auf den konkreten Fall Bedacht genommen wird.“ Im vorliegenden Erkenntnis hat der VfGH von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, zu verfügen, dass die aufgehobene Bestimmung generell „nicht mehr anzuwenden ist". Die Behörden dürfen also keine Rückzahlungsaufforderungen für die vergangenen Jahre mehr verschicken ( G 184/10 u. a.).