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Vergütungspolitik im Sektor Finanzdienstleistung
Erste Anmerkungen zu § 39b BWG
Der vorliegende Beitrag widmet sich der Novellierung der für die Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor einschlägigen Bestimmungen des BWG durch BGBl. I Nr. 118/2010, welche mit in Kraft trat.
Einleitung
Das Europäische Parlament hat am den Novellierungsvorschlag („CRD III“) der Kommission für die Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG unter anderem auch im Hinblick auf die Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor angenommen. Die Richtlinie 2010/76/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für das Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik vom wurde am im Amtblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Richtlinie trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Vorgaben der CRD III betreffend die Vergütungspolitik und -praktiken werden im nationalen Recht durch die Einfügung des § 39b sowie der Anlage zu § 39b („Grundsätze der Vergütungspolitik und -praktiken“) im BWG umgesetzt. Die Novellierung des BWG trat mit in Kraft (BGBl. I Nr. 118/2010).
Untersucht wird, ob und inwieweit die Änderungen auf...