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Erlass des Finanzministeriums zum neuen „Montageprivileg“
BMF-010222/0008-VI/7/2011.
In den Praxis-News vom Jänner 2011 (ASoK 2011, 30) wurde über das schrittweise Auslaufen des „Montageprivilegs“ berichtet: Mit dem BBG 2011 wurde eine Übergangsregelung zur Aufhebung des „Montageprivilegs“ verankert, wonach im Kalenderjahr 2011 noch 66 %, im Kalenderjahr 2012 noch 33 % der Einkünfte aus einer begünstigten Tätigkeit i. Z. m. einer ausländischen Anlagenerrichtung steuerfrei sind. Dabei hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerverfahren die steuerfrei gestellten Einkünfte bei der Ermittlung des auf die verbleibenden Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes zu berücksichtigen. Der dazu ergangene Erlass regelt folgende Punkte:
Bei Auslandsentsendungen, die über den Jahreswechsel 2010/2011 laufen, richtet sich die steuerliche Beurteilung nach dem Zuflussprinzip. Bezugsteile, deren Anspruch durch eine begünstigte Auslandstätigkeit im Jahr 2010 begründet wird, die aber erst 2011 ausgezahlt werden, sind daher nach der für 2011 geltenden Rechtslage (66 % der Einkünfte sind befreit) zu versteuern. Werden Bezüge für begünstigte Auslandstätigkeiten eines Jahres (z. B. 2010) bis zum 15. 2. des Folgejahres (also bis zum ) ausgezahlt, dann ...