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ASoK 1, Jänner 2011, Seite 34

Budgetbegleitgesetz 2011 – Änderung des ASVG, des GSVG, des BSVG und des APG

Durch die Änderung des ASVG (Art. 115 BBG 2011: 75. Novelle zum ASVG), des GSVG (Art. 116 BBG 2011: 37. Novelle zum GSVG), des BSVG (Art. 117 BBG 2011: 37. Novelle zum BSVG) und des APG (Art. 118 BBG 2011: 7. Novelle zum APG) werden budgetbegleitende Maßnahmen getroffen, die den Bundeshaushalt kurz- und mittelfristig entlasten. Weiters werden dadurch die Ergebnisse des Projektes „Invalidität im Wandel“ umgesetzt, die bereits im Jahr 2012 zu einer Entlastung der gesetzlichen Pensionsversicherung und damit des Bundeshaushaltes beitragen.

Folgende Maßnahmen sind insb. hervorzuheben:

Neuregelung der Berechnungsmethode für Verzugszinsen in § 59 Abs. 1 ASVG und § 35 Abs. 5 GSVG (Inkrafttreten: )

Bisher wurde für die Berechnung der Verzugszinsen für rückständige Beiträge die um drei Prozentpunkte erhöhte Sekundärmarktrendite herangezogen.

Nunmehr wird auf den von der Oesterreichischen Nationalbank verlautbarten Basiszinssatz samt einem Aufschlag von acht Prozentpunkten abgestellt; dabei ist der Basiszinssatz, der am 31. 10. eines Kalenderjahres gilt, für das nächste Kalenderjahr maßgebend. Aufgrund dieser Neuberechnung beträgt der Verzugszinsensatz im Jahr 2011 8,38 %.

S. 35 Anhebung der Beitragssätze in der Pensionsversicherung in § 27 Abs. 2 GSVG und § 24 Abs. 2 BSVG (Inkrafttreten: )

Der ...

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