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2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010
Das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – 2. SVÄG 2010), BGBl. I Nr. 102/2010, enthält neben der Präzisierung der Rechtsgrundlagen für die Einhebung von Krankenversicherungsbeiträgen von ausländischen Pensionen/Renten weitere Maßnahmen im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung, die der Rechtsentwicklung und der Anpassung an aktuelle Problemstellungen dienen, wie z. B. die Neuregelung der Kostentragung durch den Krankenversicherungsträger bei Leistungen an Personen außerhalb des Sprengels des zuständigen Krankenversicherungsträgers, die Erweiterung der erlaubten versicherungsfremden Funktionen der e-card und die Vereinfachung im Bereich der Unfallversicherung für Schüler bei Absolvierung einer individuellen Berufsorientierung.
Folgende Neuerungen sind insb. hervorzuheben:
Schaffung einer Teilversicherung in der Unfallversicherung für die in anerkannten Einrichtungen der Beschäftigungstherapie tätigen Personen mit Behinderung (Inkrafttreten: )
Für Menschen, deren Leistungsfähigkeit aufgrund ihrer Behinderun...