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ASoK 1, Jänner 2011, Seite 31

DB-Pflicht bei Anwendbarkeit österreichischen Sozialversicherungsrechts nach Maßgabe der EU-Verordnung

Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2011, 981 BlgNR 24. GP.

Im Rahmen der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2011 wurde im § 53 Abs. 3 FLAG verankert, dass für jedes Dienstverhältnis, das nach Maßgabe der europarechtlichen Vorschriften über die Koordinierung der sozialen Sicherheit den österreichischen Rechtsvorschriften unterliegt, der Dienstgeberbeitrag zu entrichten ist, auch wenn die inländische Anknüpfung nach dem FLAG (Beschäftigung im inländischen Bundesgebiet oder Entsendung) nicht gegeben ist.

Diese Regelung wurde aufgrund des VwGH-Erkenntnisses vom , 2006/15/0115, erlassen. Demnach ist bei Nichtvorliegen der inländischen Anknüpfung kein Dienstgeberbeitrag zu zahlen, auch wenn nach Maßgabe der europarechtlichen Sozialrechtskoordinierungsregelungen (damals noch Verordnung [EWG] Nr. 1408/71, heute Verordnung [EG] Nr. 883/2004) österreichisches Recht anzuwenden ist. M. E. ist diese Entscheidung aber ohnedies unrichtig. Es wird nämlich davon ausgegangen, dass die angesprochenen Verordnungen – wie ein Doppelbesteuerungsabkommen – nur innerstaatliche Beitragseinhebungsansprüche einschränken, aber nicht begründen können. Damit hat der VwGH aber Sinn und Zweck dieser Verordnungen nicht ve...

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