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ASoK 1, Jänner 2011, Seite 30

Zukunftssicherungsmaßnahmen und Lebensversicherung

Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2011, 981 BlgNR 24. GP.

In den Praxis-News vom Dezember 2010 (ASoK 2010, 466) wurde berichtet, dass zukünftig nur mehr Lebensversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren zur begünstigten Zukunftssicherung herangezogen werden können. Dies gilt – anders als noch in der Ministerialvorlage vorgesehen – für alle nach dem abgeschlossenen Lebensversicherungen.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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