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Zukunftssicherungsmaßnahmen und Lebensversicherung
Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2011, 981 BlgNR 24. GP.
In den Praxis-News vom Dezember 2010 (ASoK 2010, 466) wurde berichtet, dass zukünftig nur mehr Lebensversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren zur begünstigten Zukunftssicherung herangezogen werden können. Dies gilt – anders als noch in der Ministerialvorlage vorgesehen – für alle nach dem abgeschlossenen Lebensversicherungen.