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Sachbezug für begünstigte Kontoführung für Bankmitarbeiter
Ein Schwerpunkt im Rahmen der gemeinsamen Prüfungen der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) bei Banken waren zuletzt die Mitarbeiterkonditionen. Der UFS hat sich nun erstS. 29 mals mit der Frage näher auseinandergesetzt, ob und inwieweit für die unentgeltliche Kontoführung ein Sachbezug anzusetzen ist. Im Verfahren hatte das Finanzamt im Rahmen einer GPLA für die unentgeltliche Kontoführung und die damit zusammenhängenden Leistungen einen Sachbezugswert von 72 Euro pro Person und Jahr festgelegt. Die beschwerdeführende Bank berief gegen die auf Basis dieser Einschätzung ergangenen Bescheide und wandte gegen die Vorschreibung der Abgaben insb. ein, dass auch andere Kunden Mitarbeiterkonditionen erhalten und auch andere Banken kostenlose Gehaltskonten anbieten würden. Der UFS entschied nun i. S. d. Behörde und begründete dies im Wesentlichen mit folgenden Argumenten:
Als üblicher Mittelwert des Verbrauchsortes i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG ist jener Betrag heranzuziehen, den die Arbeitgeberbank den Kunden (Nicht-Dienstnehmern) in Rechnung stellt, und nicht jener Betrag, zu dem andere Banken diese Leistungen anbieten.
Preiszugeständnisse, welche die Arbeitgeberbank ihren Kunden aufgrun...