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ASoK 1, Jänner 2011, Seite 18

Arbeitslosmeldung und Beantragung des Arbeitslosengeldes

Novellierung infolge technischer Neuerungen

Dr. Andreas Gerhartl

Das eAMS-Konto ermöglicht eine sichere, den Erfordernissen des DSG und des E-Government-Gesetzes Rechnung tragende Kommunikation mit dem AMS. Da die Erstattung der Arbeitslosmeldung bzw. die Beantragung von Arbeitslosengeld ebenfalls unter Verwendung des eAMS-Kontos erfolgen kann, erforderte die Einführung dieses Instruments auch Änderungen im AlVG. Diese wurden mit BGBl. I Nr. 5/2010 vom vorgenommen und mit BGBl. I Nr. 63/2010 bereits zum ersten Mal novelliert.

Einleitung

Arbeitslosmeldung und Beantragung von Arbeitslosengeld sind zwei verschiedene Verfahrensschritte, die in der Praxis jedoch häufig zusammenfallen. Eine eigenständige Bedeutung kommt der Arbeitslosmeldung nur zu, wenn sie noch während des aufrechten Arbeitsverhältnisses erstattet wird oder wenn der Arbeitslose nach Eintritt der Arbeitslosigkeit mit dem AMS auf andere Weise als durch persönliche Vorsprache in Kontakt trifft. Das Einbringen der Arbeitslosmeldung und des Antrages auf Arbeitslosengeld ist dem Arbeitslosen zu bestätigen.

S. 19 Sowohl für die Arbeitslosmeldung als auch die Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld bestehen nunmehr zwei Möglichkeiten:

  • die Antragstellung mittels des eAMS-Kontos und

  • die Beantragung...

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