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Fortbestehen der SV-Beitragspflicht bei einvernehmlicher Auflösung im Krankenstand mit gleichzeitiger Wiedereinstellungszusage
Entscheidungsanmerkung zu
Einer offensichtlich häufig angewandten Umgehungskonstruktion entgegenwirkend hat der VwGH nun erstmals die sozialversicherungsrechtliche Beitragspflicht des Arbeitgebers trotz einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Krankenstand – bei gleichzeitiger Wiedereinstellungsvereinbarung nach Gesundschreibung – bejaht. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Zusammenhänge zwischen den einschlägigen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen und jenen des Arbeitsrechts.
Die Entscheidung des VwGH
In seinem Erkenntnis vom , 2007/08/0327, entschied der VwGH über die Zulässigkeit der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Krankenstand nach einem Freizeitunfall. Im vorliegenden Fall vereinbarten die Arbeitsvertragsparteien die Wiedereinstellung des Arbeitnehmers nach Gesundschreibung durch den Chefarzt. Konkret wurde das Dienstverhältnis lediglich für den Zeitraum von rund einem Monat aufgelöst. Während dieser Zeit wurde dem Arbeitnehmer weder Entgelt fortgezahlt noch führte der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge ab. In einem solchen Fall steht dem Arbeitnehmer grundsätzlich die Zahlung von Krankengeld zu. Nach § 122 Abs. 1 lit. a ASVG besteht dieser Anspruch auch über das Ende der Ve...