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Arbeitsrechtliche Anmerkungen zum Kondiktions- und Verfallsfristenrecht
Besonderheiten gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht anhand ausgewählter Beispiele
Im Arbeitsrecht macht man sich viel zu wenig bewusst, dass dieses Rechtsgebiet aus dem Zivilrecht herausgewachsen ist und lediglich wegen der Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers ein großer Komplex von Sonderregeln entstanden ist. In einzelnen Bereichen tut es besonders not, sich auf die zivilrechtlichen Basisnormen zu besinnen, um die Wertungszusammenhänge nicht aus dem Auge zu verlieren und zu konsistenten Lösungen zu finden. In der vorliegenden Untersuchung soll vor allem auf Fragen des Bereicherungsrechts und des Verfalls von Leistungsansprüchen eingegangen werden. Arbeitsrechtliche Sonderentwicklungen haben nämlich die §§ 1431 ff. ABGB (Kondiktionsrecht) und die §§ 1478 ff. ABGB (Verjährungsrecht) überlagert. Es ist daher anhand einzelner, der Judikatur entnommener Aspekte zu untersuchen, wie bestehende Widersprüche und Lücken bereinigt bzw. ausgefüllt werden können.
Zum Einsatz des zivilen Bereicherungsrechts
Rückforderungsausschluss bei Übergenüssen
Es ist unstrittig, dass durch das Judikat 33 neu und die darauf aufbauende Judikaturlinie die zivilrechtlichen Grundsätze über die Rückgewähr von rechtstitellos empfangenen Zahlungen ausgehöhlt werden. Danach wird nicht weiter geprüft, ob der Arbeitnehmer aus den...