Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 12, Dezember 2010, Seite 465

Anwendung der Grenzgängerregelung und Wohnsitz

EAS 3184 vom .

Zur Anwendbarkeit der Grenzgängerregelung des DBA zwischen Österreich und Deutschland ist es notwendig, dass sich der Hauptwohnsitz in Grenznähe befindet. Die bloße Begründung eines Zweit- bzw. Nebenwohnsitzes in Grenznähe reicht nicht.

Diese Interpretation des Wohnsitzbegriffs im Zusammenhang mit der DBA-rechtlichen Grenzgängerregelung stützt sich auf eine Verständigungsvereinbarung zwischen den deutschen und den österreichischen Finanzbehörden (vgl. AÖFV Nr. 62/1999 sowie H. Loukota, Neue österreichisch-deutsche Verständigung über die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens, SWI 1999, 151 [151 f.]). Der bloße Wortlaut ließe auch eine andere Interpretation zu (vgl. Lang/Stefaner in Wassermeyer/Lang/Schuch, Doppelbesteuerung, OECD-Musterabkommen, DBA Österreich-Deutschland, Art. 15 Rz. 16).

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
Daten werden geladen...