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ASoK 8, August 2019, Seite 304

Das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz

Die Sozialhilfe ersetzt die Mindestsicherung

Alexander Leitner

Seit ist das neue, in BGBl I 2019/41 kundgemachte Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) in Kraft, welches gemeinsam mit den Ausführungsgesetzen der Bundesländer die aktuell noch geltende Mindestsicherung ablösen wird. Teilweisen Änderungen im System der Leistungsgewährung stehen dabei auch Fragen der Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit von einzelnen Regelungen gegenüber.

1. Einleitung

Die bestehenden Mindestsicherungsgesetze der Länder, welche trotz der seit dem Auslaufen der Art 15a B-VG-Vereinbarung zur Mindestsicherung mit geltenden freien Regelungskompetenz der Länder gemäß Art 15 Abs 6 B-VG zum Großteil auf dieser basieren, werden nun erstmals durch ein Grundsatzgesetz des Bundes gemäß Art 12 Abs 1 Z 1 B-VG und die dazu zu erlassenden Ausführungsgesetze der Länder abgelöst. Dabei stehen nicht nur die Rückkehr zur Bezeichnung „Sozialhilfe“ und die Regelung von Höchstsätzen anstatt Mindeststandards, sondern weitergehende Veränderungen im Fokus der Betrachtung. Im Folgenden soll daher der wesentliche Inhalt der neuen Sozialhilfe dargestellt und auf ausgewählte Problembereiche näher eingegangen werden.

2. Ziele und Grundsätze des neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes

Leistungen der Sozialhilfe sollen – was als Hauptziel angesehen w...

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