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Arbeitsrechtliche Folgen beim Tod eines Dienstnehmers
Übergang zahlreicher Geldansprüche des Verstorbenen
Der Tod eines Menschen kann neben privaten auch rechtliche Fragestellungen und Probleme auslösen. Der folgende Beitrag stellt den ersten Teil einer zweiteiligen Serie dar und behandelt die arbeitsrechtlichen Folgen i. Z. m. dem Ableben eines Dienstnehmers. Der zweite Teil wird in einer der nächsten SWK-Ausgaben erscheinen und diesbezügliche abgabenrechtliche Fragestellungen erörtern.
Einleitung
Durch das plötzliche Ableben eines Dienstnehmers treten für den Arbeitgeber zahlreiche Probleme auf. Neben personalwirtschaftlichen Herausforderungen müssen rechtlich komplexe Fragestellungen rund um das Ableben des Dienstnehmers gelöst werden. Letztere sind Thema dieses Beitrages, welcher eine praxisgerechte Aufbereitung der arbeitsrechtlichen Problematik rund um den Tod eines Dienstnehmers bietet.
Schicksal des Arbeitsverhältnisses
Aus § 1153 ABGB ergibt sich, dass der Dienstnehmer die im Rahmen des Dienstvertrages geschuldete Tätigkeit höchstpersönlich zu erbringen hat. Stirbt daher der Arbeitnehmer während eines aufrechten Dienstverhältnisses, so kann er seine vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr erfüllen, weshalb der Dienstvertrag automatisch endet. Dies gilt unabhängig da...