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ASoK 11, November 2010, Seite 424

I. Theaterarbeitsgesetz

Allgemeines

Das seit 1922 im Wesentlichen unverändert geltende SchauspG entspricht nicht mehr den Anforderungen eines modernen Bühnenarbeitsrechts. Zudem steht das SchauspG in einigen Bereichen in Widerspruch zu europarechtlichen Vorgaben.

Durch die vorliegende Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Arbeitsverhältnisse zu Theaterunternehmen (TheaterarbeitsgesetzTAG) erlassen und mit dem das Urlaubsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (Theateranpassungsgesetz 2010), 936 BlgNR 24. GP, soll das Bühnenarbeitsrecht daher modernisiert und an die zwischenzeitlichen Entwicklungen der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und der Theaterpraxis angepasst werden. Im Hinblick auf die mit diesem Reformvorhaben verbundenen umfangreichen inhaltlichen Änderungen wurde von einer bloßen Novellierung des SchauspG abgesehen. Stattdessen soll das „modernisierte“ und kodifizierte Bühnenarbeitsrecht in Form eines neuen Theaterarbeitsgesetzes (TAG) erlassen werden, das grundsätzlich auf der Systematik des SchauspG aufbaut.

Wesentliche Eckpunkte

Neuregelung des Geltungsbereichs (§ 1 TAG)

Das TAG soll „für das Arbeitsverhältnis von Personen (Mitglieder), die sich einem/einer Theaterunternehmer/in zur Leistung künstlerischer Arbeiten in eine...

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