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Variable Vergütung bei Banken
Regierungsvorlage zu einer Änderung des BWG, 922 BlgNR 24. GP.
Zur Umsetzung der EG-Richtlinie zur Änderung der „Basel-II-Richtlinien“ im Hinblick auf die aufsichtsrechtliche Überprüfung der Vergütungspolitik soll das BWG geändert werden. Im Kern geht es dabei darum, eine mit einem wirksamen Risikomanagement vereinbare Vergütungspolitik festzulegen und anzuwenden, durch die das Handeln der Mitarbeiter stärker auf die Aspekte der Nachhaltigkeit und Langfristigkeit ausgerichtet wird. Unter anderem wird dazu festgelegt, dass Kreditinstitute, deren Bilanzsumme 1 Mrd. Euro übersteigt oder die übertragbare Wertpapiere ausgegeben haben, einen Vergütungsausschuss einzurichten haben. Außerdem soll sich die Leistungsbewertung auf einen Zeitraum von fünf Jahren stützen.