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ASoK 11, November 2010, Seite 421

Lohnsteuerprotokoll 2010

BMF-010222/0161-VI/7/2010.

Besteuerung eines ausländischen Wochengeldes (schweizerische Mutterschaftsentschädigung)

Das Wochengeld ist gem. § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG steuerfrei, weil es sich nach dem früheren Nettoarbeitsverdienst bemisst. Da die schweizerische Mutterschaftsentschädigung auf Basis des Bruttobezugs bemessen wird und dementsprechend auch nach dem innerstaatlichen Bundeseinkommensteuerrecht der Schweiz zu besteuern ist, kann die angeführte österreichische Steuerbefreiungsbestimmung für das Wochengeld nicht zum Tragen kommen.

Steuerbefreiung für Sportler

Gemeinnützige Sportvereine können Sportlern, Schiedsrichtern und Sportbetreuern pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu 60 Euro pro Einsatztag steuerfrei gewähren, wenn sie keine Aufwandsersätze nach § 26 Z 4 EStG zahlen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Begünstigung ist, dass die steuerfreien Beträge nicht aus einem vereinbarten Fixum herausgerechnet werden und die Einsatztage der Sportler dokumentiert werden (vgl. auch die Ausführungen zum vom BMF und vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger gemeinsam herausgegebenen Leitfaden zur Sportlerbegünstigung in den Praxis-News vom Oktober 2010, ASoK 2010, 379 f.).

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