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Pendlerpauschale
In den Praxis-News vom September 2010 (ASoK 2010, 344 f.) wurde über eine Entscheidung des UFS zum Pendlerpauschale bei Teilzeitbeschäftigung und zur Frage der Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels berichtet. In der neueren Entscheidung hat der UFS die dort getroffenen Aussagen zur absoluten zeitlichen Zumutbarkeitsgrenze wiederholt: Wird für Hin- und Rückfahrt selbst bei Nutzung von Park & Ride und überwiegender Benutzung von Massenverkehrsmitteln eine (maximal zumutbare) Wegzeit von drei Stunden überschritten, dann steht das große Pendlerpauschale zu.