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ASoK 11, November 2010, Seite 405

Teile des Krankenkassen-Sanierungspakets verfassungswidrig

Der VfGH hat Teile des Krankenkassen-Sanierungspakets, die Auflösung der so bezeichneten „gebundenen Rücklage“ zugunsten der WGKK, als verfassungswidrig aufgehoben. Diese Rücklage betrug rund 42,5 Mio. Euro, davon flossen 33 Mio. Euro der WGKK zu. Zwar handelt es sich nach Ansicht des VfGH bei den nach dem ASVG versicherten Personen um eine Versichertengemeinschaft. Dennoch müssten die neun GKK die Versicherung jeweils selbständig und unabhängig durchführen; dies betreffe auch die Verantwortung für die finanzielle Gebarung. Für den sog. Krankenkassen-Ausgleich, also den finanziellen Ausgleich untereinander, mit dem besondere Umstände abgegolten werden sollen, gelten strenge Spielregeln. Im Verfahren vor dem VfGH habe sich jedoch gezeigt, dass sich das Gesetz zur Auflösung der Rücklage zugunsten der WGKK alleine aus einer prekären finanziellen Sondersituation der Kasse erklärte. „Der absehbar bloß vorübergehende Geldbedarf einer Gebietskrankenkasse in einer bestimmten historischen Situation ist aber kein sachlicher Grund, der es rechtfertigen könnte, von dem im Ausgleichsfonds geschaffenen Ordnungssystem abzugehen“, so der VfGH. Zur Herstellung des verfassungskonformen Zustands wurde de...

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