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Aktuelles zur Dienstleistungserbringung in Deutschland
Neue Mindestlöhne im Bau-, Maler- und Elektrogewerbe
Der Export von Dienstleistungen hat sich trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in den letzten Jahren als stabiler Wachstumsfaktor erwiesen. Dies gilt insb. für Bau- und Montageleistungen, die sich gegenüber Deutschland als wichtigstem Abnehmerland von 311 Mio. Euro (2007) auf 438 Mio. Euro (2009) gesteigert haben. Die Kenntnis der aktuellen Rechtslage ist dabei von besonderer Bedeutung.
Neue Mindestlöhne im Bau- und Malergewerbe seit – neuer Mindestlohntarif für das Elektrogewerbe ab zu erwarten
Im Baugewerbe und im Malergewerbe ist mit eine Änderung der Mindestlöhne eingetreten. Für das Elektrogewerbe wurde mit ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohntarifs des Elektrohandwerks eingeleitet, der eine Anhebung der Mindestentgelte zum vorsieht. Danach sind in den genannten Branchen folgende Mindestlöhne zu beachten:
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Baugewerbe | |||
Geltungsbereich | Ab | Mindestlohn I*) | Mindestlohn II**) |
West | 10,90 Euro | 12,95 Euro | |
11,00 Euro | 13,00 Euro | ||
Ost | Einheitlicher Mindestlohn | ||
9,50 Euro | |||
9,75 Euro | |||
Berlin | 10,90 Euro | 12,75 Euro | |
11,00 Euro | 12,85 Euro |
*) Ungelernte Arbeitnehmer/Werker/Maschinenwerker.
**) Gelernte Arbeitnehmer/Fachwe...