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ASoK 11, November 2010, Seite 403

Aktuelles zur Dienstleistungserbringung in Deutschland

Neue Mindestlöhne im Bau-, Maler- und Elektrogewerbe

Mag. Robert Leitner

Der Export von Dienstleistungen hat sich trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in den letzten Jahren als stabiler Wachstumsfaktor erwiesen. Dies gilt insb. für Bau- und Montageleistungen, die sich gegenüber Deutschland als wichtigstem Abnehmerland von 311 Mio. Euro (2007) auf 438 Mio. Euro (2009) gesteigert haben. Die Kenntnis der aktuellen Rechtslage ist dabei von besonderer Bedeutung.

Neue Mindestlöhne im Bau- und Malergewerbe seit – neuer Mindestlohntarif für das Elektrogewerbe ab zu erwarten

Im Baugewerbe und im Malergewerbe ist mit eine Änderung der Mindestlöhne eingetreten. Für das Elektrogewerbe wurde mit ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohntarifs des Elektrohandwerks eingeleitet, der eine Anhebung der Mindestentgelte zum vorsieht. Danach sind in den genannten Branchen folgende Mindestlöhne zu beachten:


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Baugewerbe
Geltungsbereich
Ab
Mindestlohn I*)
Mindestlohn II**)
West
10,90 Euro
12,95 Euro
11,00 Euro
13,00 Euro
Ost
Einheitlicher Mindestlohn
9,50 Euro
9,75 Euro
Berlin
10,90 Euro
12,75 Euro
11,00 Euro
12,85 Euro

*) Ungelernte Arbeitnehmer/Werker/Maschinenwerker.

**) Gelernte Arbeitnehmer/Fachwe...

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