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Unterbrechung wegen Rs C-70/25 Tukowiecka: Aufrechnung mit Schadenersatzanspruch gegen Erstattungsanspruch im ZaDiG?
ÖBA 2025/3155 (OGH)
§ 28a KSchG; §§ 63, 67, 68 ZaDiG 2018; § 190 ZPO.
https://doi.org/10.47782/oeba202511083301
Kein „acte clair“ ist die Frage, ob Schadenersatzansprüche des Zahlungsdienstleisters gegen den -nutzer, etwa wegen grob fahrlässiger Pflichtverstöße, den Erstattungsanspruch aufheben können.
Aus der Begründung:
[1] Der Kl ist ein gem § 29 Abs 1 KSchG klageberechtigter Verband.
[2] Die Bekl betreibt das Bankgeschäft.
[3] Behauptet ein Kunde der Bekl, eine kontobezogene Zahlung nicht autorisiert zu haben, berichtigt die Bekl den Kontostand nicht durch eine Rückbuchung der Zahlung, wenn sie der Meinung ist, gegen den Kunden Schadenersatzansprüche wegen eines sorgfaltswidrigen Verhaltens oder sonstige Einwendungen zu haben.
[4] Der Kl sieht darin unerlaubte Geschäftspraktiken iZm Zahlungsdiensten (§ 28a Abs 1 KSchG) und begehrt die Unterlassung dieser Geschäftspraktiken. Gestützt auf die §§ 65-67 ZaDiG 2018 stellte er zwei Hauptbegehren auf Unterlassung und zum ersten Hauptbegehren vier Eventualbegehren sowie ein weiteres Hauptbegehren auf Urteilsveröffentlichung. [...]
[6] Das ErstG gab den beiden Hauptbegehren und dem Urteilsveröffentlichungsbegehren statt.
[7] Das BerG bestätigte das Ersturteil im Umfang des zweiten ...