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Die Hypothek im Spannungsfeld zwischen der Akzessorietät und den Grundsätzen des Grundbuchsrechts
Unbestritten ist die Akzessorietät ein grundlegendes Prinzip des Pfand- und damit auch des Hypothekenrechts. Dieses Prinzip tritt offenbar regelmäßig in Konflikt mit den Grundsätzen des Grundbuchsrechts, welches das Hypothekenrecht freilich ebenfalls entscheidend prägt. Diesbezüglich finden sich zahlreiche - nach wie vor ungelöste - Fragen. Mit einigen davon beschäftigt sich dieser Beitrag.
https://doi.org/10.47782/oeba202511079901
Undisputedly, the principle of accessory nature is a fundamental principle of pledge right and, consequently, also of mortgage law. This principle apparently regularly conflicts with the principles of land register law, which also crucially shapes mortgage law. In this regard, there are numerous - still unresolved - questions, some of which will be discussed in this contribution.
Stichwörter: Akzessorietät, Hypothek, Pfand, Sicherungsrechte, Grundbuch, Eintragungsgrundsatz, Vertrauensgrundsatz, Höchstbetragshypothek, gutgläubiger Hypothekenerwerb.
JEL-Classification: K 1.
1. Grundsätze der Pfandhaftung
Der Pfandhaftung kommt eine maßgebliche Funktion im Kreditsicherungsrecht zu. Gewährt bspw eine Gläubigerbank ihrem Kunden einen Kredit, verlangt diese idR eine...