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ASoK 11, November 2025, Seite 436

Bindung durch Rückzahlung von Provisionsakonti: Unzulässige Einschränkung der Kündigungsfreiheit

1. Der OGH hat wiederholt ausgesprochen, dass eine Rückzahlungsverpflichtung hinsichtlich geleisteter Provisionsakonti wirksam begründet werden kann. Vorgeschossene und erst zu verdienende Beträge werden üblicherweise bewusst und vereinbarungsgemäß gegen spätere Verrechnung (spätestens Endabrechnung bei Beendigung des Verhältnisses) geleistet. Die Rückzahlung des Überbezugs kann dann nicht unter Hinweis auf einen „gutgläubigen“ Verbrauch verweigert werden.

2. Damit ist aber keine Aussage darüber getroffen, ob dessen ungeachtet eine konkrete Vertragsgestaltung über die Abrechnung und Rückzahlung von Akonti zu einer unzulässigen Beschränkung der Kündigungsfreiheit des Dienstnehmers führt.

S. 437 3. Eine Einschränkung der Kündigungsfreiheit wird jedenfalls dann anzunehmen sein, wenn der finanzielle Nachteil für den Arbeitnehmer ein solches Ausmaß erreicht, dass der Verlust dieser Beträge durchschnittliche Arbeitnehmer von der beabsichtigten Kündigung abhalten kann.

4. Im konkreten Fall wurden mit dem Beklagten als Außendienstmitarbeiter ein sehr geringes Fixum sowie eine „leistungsabhängige Folgeprovisionsgarantie“ und eine „leistungsabhängige Garantie sämtlicher Bonifikationen“ vereinbart. Ei...

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