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ASoK 11, November 2025, Seite 427

Anwendung von inländischen Kündigungsregelungen im Zusammenhang mit Dienstverhältnis mit einem ausländischen Arbeitgeber

ObA 94/24z; , 8 ObA 20/25m.

Der OGH hat sich in zwei Fällen, in denen Arbeitnehmer von Österreich aus für ein in Deutschland ansässiges Unternehmen tätig wurden, mit der Frage beschäftigt, ob unter Berücksichtigung der VO Rom I inländische Regelungen betreffend die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Anwendung gelangen.

Nach Art 8 VO Rom I unterliegen Arbeitsverträge grundsätzlich dem gewählten Recht. Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der Schutz entzogen wird, der ihm nach den Bestimmungen des objektiv anwendbaren Rechts (Recht des Staats der gewöhnlichen Arbeitsverrichtung; in den vorliegenden Fällen österreichisches Arbeitsrecht) gewährt wird. Bei Vereinbarung der Anwendung deutschen Rechts für einen Arbeitnehmer, der seine Arbeit gewöhnlich in Österreich leistet, bedarf es daher eines Günstigkeitsvergleichs mit dem österreichischen Recht. Darüber hinaus sind nach Art 9 VO Rom I ungeachtet des auf den Vertrag anzuwendenden Rechts Eingriffsnormen (zwingende, im öffentlichen Interesse liegende Vorschriften) zu beachten.

Zunächst betont der OGH, dass die angeführten Regelungen lediglich Fragen vertraglicher Schuldverhältnisse, nicht aber ...

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