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ASoK 10, Oktober 2010, Seite 354

Pensionskassengesetz verbietet Kapitalgarantie

Zulässige Garantien sind im PKG abschließend geregelt

Dr. Andreas Gerhartl

Systemen der betrieblichen Pensionsvorsorge kommt in der Praxis angesichts des Umstandes, dass das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung zunehmend im Schwinden begriffen ist, hohe Bedeutung zu. Umso brisanter sind höchstgerichtliche Entscheidungen zu diesem Themenkomplex. So hat etwa der VfGH aufgrund einer Bescheidbeschwerde über die Zulässigkeit der Abgabe einer Kapitalgarantie durch die Pensionskasse und über die mit der Beantwortung dieser Frage einhergehenden verfassungsrechtlichen Probleme befunden ( B 143/09 u. a.).

Sachverhalt

Die Universität Wien führte eine Ausschreibung zur Errichtung einer betrieblichen Pensionsvorsorge durch Abschluss eines Pensionskassenvertrages durch. Die Ausschreibungsunterlage stellte es den Bietern frei, eine nominelle oder reale Kapitalgarantie anzubieten. Aus der Ausschreibung ging die BAV Pensionskassen AG, die eine nominelle Kapitalgarantie abgegeben hatte, als Bestbieterin hervor. In der Folge wurde mit der BAV Pensionskassen AG ein Pensionskassenvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag sah keine Nachschusspflicht des Arbeitgebers vor, wohl aber das Recht der Universität, Beitragszahlungen bei V...

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