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Zur Frage der Steuerentlastung eines in Deutschland ansässigen und tätigen LKW-Fahrers
Die vorliegende Entscheidung des BFG befasst sich mit der Frage, ob die gemäß Doppelbesteuerungsabkommen gebotene Steuerentlastung im Veranlagungsweg erfolgen kann oder der Steuerpflichtige den Weg über das Steuerrückerstattungsverfahren (§ 240 BAO) gehen muss ().
Sachverhalt
Ein in Deutschland ansässiger LKW-Fahrer war Angestellter einer österreichischen Spedition. Im Auftrag seines österreichischen Arbeitgebers fuhr er vorwiegend in Deutschland Transporte, nur vereinzelt (ent-)lud er auch Güter in einer grenznahen, österreichischen Niederlassung. In Österreich hatte er weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt. Von seinem Gehalt wurde seitens seines österreichischen Arbeitgebers in den Jahren 2018 bis 2022 österreichische Lohnsteuer in vollem Ausmaß einbehalten. Auch in Deutschland wurde der LKW-Fahrer zur Einkommensteuer veranlagt.
Fragestellung
Die abkommensrechtliche Ansässigkeit des Fahrers war im konkreten Fall unzweifelhaft in Deutschland gelegen. Ebenso war das Besteuerungsrecht auf die von diesem erzielten Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gemäß Art 15 Abs 1 DBA-Deutschland dem Ansässigkeitsstaat Deutschland zuzurechnen, da die zugrundeli...