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Geplante Neuregelungen zum Ansatz von Rückstellungen nach IASB/ED/2024/8
Ziel der Veröffentlichung von IASB/ED/2024/8 „Provisions - Targeted Improvements“ ist es, insbesondere drei Aspekte von IAS 37 „Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen“ zu verbessern. Dazu gehören bezogen auf den Ansatz das Kriterium einer gegenwärtigen Verpflichtung und bezogen auf die Bewertung die einzubeziehenden Kosten sowie der Abzinsungssatz. Durch die Änderungen sollen zudem Fragen von Anwendern geklärt werden, die an das IFRS IC gestellt wurden. Grundsätzlich unterstützen die Stakeholder in ihren Kommentierungen die Bemühungen des IASB um eine Klarstellung und Verbesserung der bestehenden IAS 37-Anforderungen. Im Detail fallen die Beurteilungen aber ambivalent aus. Manche Änderungen werden überwiegend positiv gesehen, andere aber auch kritisiert, da sie mit neuen Herausforderungen verbunden seien.
1. Einleitung
IAS 37 regelt die Bilanzierung von Rückstellungen, Eventualschulden sowie Eventualforderungen. Seit vielen Jahren diskutiert das IASB immer wieder mögliche Überarbeitungen des Standards, ohne jedoch einen grundlegend neuen Entwurf vorzulegen. Stattdessen erfolgten nur punktuelle Anpassungen, die letzte 2020 durch die Verlautbarung „Belastende Verträge...