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Pendlerpauschale – Teilzeitbeschäftigung, Zumutbarkeitsgrenze
Der UFS hat sich in der angeführten Entscheidung ausführlich mit zentralen Fragen zum Pendlerpauschale (pauschale Werbungskostenregelung für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) auseinandergesetzt. Der Entscheidung lag der Fall einer bereits pensionierten Arbeitnehmerin zugrunde, die einer geringfügigen Teilzeitbeschäftigung von einem Tag pro Woche nachging und die für die 80 Kilometer lange Fahrtstrecke zum Arbeitsort bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel mit Park & Ride pro Fahrt länger als 90 Minuten brauchte. Fraglich war, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmerin ein Pendlerpauschale zustand. Zentrale Aussagen in der dazu ergangenen UFS-Entscheidung sind:
Für das Kriterium der überwiegend zurückgelegten Fahrtstrecke ist auf die tatsächlichen Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum (bei der hier vorliegenden durchgehenden Beschäftigung der Kalendermonat) abzustellen. Bei einer 1-Tages-Arbeitswoche (4 bis 5 Arbeitstage pro Monat) wird daher überwiegend gependelt, wenn der Arbeitsweg im Monat wenigstens an zirka drei Tagen zurückgelegt wird. Das Pendlerpauschale war hier daher zuzugestehen.
Das gesetzlich festgelegte, auf eine Vollzeitbesc...