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ASoK 9, September 2010, Seite 342

Abgaben- und beitragsrechtliche Behandlung von Nebentätigkeits- und Nebenbeschäftigungsvergütungen für Beamte

§§ 37, 56 BDG; § 25 GehG; § 25 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG; Rz. 688b der LStR 2002; § 4 Abs. 2 Z 2 und Abs. 4 lit. b ASVG; §§ 2, 3 und 19 Abs. 1 Z 1 lit. f B-KUVG.

Ein häufiges Thema in der Beratungspraxis ist die Behandlung von Vergütungen, die Beamte für eine Nebentätigkeit oder eine Nebenbeschäftigung erhalten. Nebentätigkeiten sind Tätigkeiten, die der Beamte ohne unmittelbaren Zusammenhang mit seinen dienstlichen Aufgaben zusätzlich für die Gebietskörperschaft in einem anderen Wirkungskreis übernimmt. Eine solche Nebentätigkeit ist auch dann gegeben, wenn der Beamte auf Veranlassung der Dienstbehörde eine Organfunktion in einer ganz oder teilweise im Eigentum der Gebietskörperschaft stehenden Gesellschaft ausübt. Für eine solche Nebentätigkeit gebührt dem Beamten eine angemessene Nebentätigkeitsvergütung. Nebenbeschäftigungen sind alle Erwerbstätigkeiten, die der Beamte nicht für die Gebietskörperschaft, also außerhalb des diesbezüglichen Dienstverhältnisses oder einer allfälligen Nebentätigkeit, ausübt.

Steuerlich sind Vergütungen für Nebentätigkeiten zwingend den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen. Erhält der Beamte für seine Nebentätigkeit Entgelte durch Dritte (z. B. hinsichtlich seiner Organfunktion in einer Tochtergesellschaft der Gebietskörperschaft)...

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