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SWI 11, November 2025, Seite 664

Ausnahme von US-Konzernen von Pillar II und der EU-Verfassung

Weber (https://legalblogs.wolterskluwer.com/international-tax-law-blog/a-full-carve-out-for-us-groups-for-pillar-2-an-eu-constitutional-trojan-horse/) diskutiert die möglichen EU-verfassungsrechtlichen Folgen des an sich kurzen Art 32 Richtlinie (EU) 2022/2523, der die globale Mindeststeuer (Pillar II) umsetzt. Ursprünglich als technisches Instrument zur Vereinfachung gedacht, um Unternehmen über Safe Harbours vor übermäßigem Verwaltungsaufwand zu schützen, könnte Art 32 zu einem „verfassungsrechtlichen trojanischen Pferd“ werden. Hintergrund von Art 32 ist, US-Konzerne vom EU-Mindeststeuersystem auszunehmen, wenn sie unter das amerikanische CAMT-System fallen; so ist dies auch im G7-Side-by-Side-Vorschlag vom Juni 2025 vorgesehen. Diese Auslegung würde nach Weber allerdings das Gleichgewicht der EU-Verfassung gefährden: Sie verleihe soft law (OECD/G7-Abkommen), das außerhalb des EU-Rahmens verhandelt wurde, rechtlich bindende Wirkung innerhalb der EU, verlagere politische Entscheidungsgewalt außerhalb der EU-Institutionen und verstoße gegen die Meroni-Doktrin.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl

WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.

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