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Die Zwischensteuerentlastung bei Privatstiftungen vor dem EuGH
The Interim Tax Regime for Private Foundations Before the CJEU
The Austrian Supreme Administrative Court has requested a preliminary ruling from the CJEU whether the Austrian interim tax regime for private foundations is in line with the EU Free Movement of Capital and Payments. Claus Staringer analyzes the referral decision, which may be relevant for many private foundations in Austria.
I. Ausgangslage
Seit vielen Jahren ist das sogenannte Zwischensteuerregime ein fester Bestandteil des Besteuerungskonzepts von Privatstiftungen in Österreich. Kerngedanke dieses Regimes ist es, die Privatstiftung insoweit von einer bei ihr anfallenden Körperschaftsteuer auf die meisten Kapitaleinkünfte (und auch auf Einkünfte aus Immobilienveräußerungen) zu entlasten, als sie im Jahr der Einkünfteerzielung oder danach KESt-pflichtige Zuwendungen an Begünstigte leistet. Damit soll im Ergebnis für solche Einkünfte der Privatstiftung eine bloß temporäre Belastung (aktuell mit 23 % Körperschaftsteuer) erreicht werden, die mit der KESt-Pflicht für Zuwendungen an Begünstigte wieder wegfällt.
Schon seit Längerem war jedoch die unionsrechtliche Problematik dieses Regimes bekannt. Denn im Fall von Zuwendungen an im Ausland (wie zB einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat) ansässi...