Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anwendung der Grenzgängerregelung gemäß Art 15 Abs 6 DBA Deutschland im Fall einer Entsendung
Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art 15 Abs 6 DBA Deutschland, BGBl III 2002/182 idF BGBl III 2024/12, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der Grenzzone ausgeübt, wenn die Person während eines Kalenderjahres höchstens an 45 Arbeitstagen bzw an 20 % der tatsächlichen Arbeitstage ganz oder teilweise außerhalb der Grenzzone tätig wird (Z 8 des Protokolls zum DBA Deutschland). Für die Ermittlung dieser Höchstgrenze ist jedes Arbeitsverhältnis isoliert zu betrachten (siehe Rn 20 der Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art 15 Abs 6 und Art 19 Abs 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom , 2023-0.913.349).
Wird ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer, der seinen Hauptwohnsitz in der Nähe der Grenze zu Österreich hat und der seine unselbständige Tätigkeit in der Nähe der Grenze ausübt, von seinem österreichischen Arbeitgeber zu einer Konzerngesellschaft in ein Drittland entsendet, wobei das österreichische Arbeitsverhältnis zu der entsendenden Konzerngesellschaft aufrecht bleibt und kein neue...