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Wie klimafit sind MRG und WEG?
Dekarbonisierungsmaßnahmen im Lichte der OGH-Judikatur
Die Bundesregierung hat als wohnrechtliche Ankündigung im Regierungsprogramm die Absicht artikuliert, in allen drei Wohnrechtsmaterien Maßnahmen zur Dekarbonisierung und thermischen Sanierung sowie der Senkung der Heizkosten unter der Berücksichtigung der Ansprüche von Mietern zu setzen. Betroffen sind § 8 Abs 3 MRG (Duldungspflicht der Mieter), § 10 MRG (Investitionsersatz für Investitionen der Mieter) und § 16 WEG (Nutzung, Änderung und Erhaltung des Wohnungseigentumsobjekts). Aufgrund des Klimawandels und europarechtlicher Vorgaben sind Maßnahmen zur Dekarbonisierung auch im Althausbestand unausweichlich; de lege lata bestehen im vermieteten Althausbestand nur sehr eingeschränkte realistische Möglichkeiten. Es gibt aber eine Vielzahl kommunaler und privater Initiativen, die versuchen, trotz der bestehenden Herausforderungen die Dekarbonisierung im mehrgeschossigen Wohnbau möglich zu machen.
1. „Raus aus Gas“ oder „Das Unmögliche möglich machen“
Österreich steht vor einer enormen Herausforderung: Der Ausstieg aus fossilen Energieträgern, insbesondere Erdgas, stellt einen zentralen Bestandteil der österreichischen Klimapolitik dar. Im Regierungsprogramm 2020-2024 wurde unter dem Leitbild der „klimaneutralen Ver...