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Die Schutzfristproblematik in der Sozialversicherung
Überblick über die geltende Rechtslage
Grundsätzlich setzt der Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung gem. § 122 Abs. 1 lit. a ASVG das Bestehen einer Pflichtversicherung voraus. Dieser Grundsatz wird jedoch mehrfach durchbrochen, indem ein Anspruch auf Leistungen (auch für Angehörige) trotz bereits beendetem Versicherungsverhältnis vorgesehen wird, sofern sich der Versicherungsfall innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Beendigung der Pflichtversicherung (sog. Schutzfrist) ereignet. In diesen Fällen kommt es also zu einem Auseinanderklaffen von Versicherungs- und Leistungsverhältnis.
Einleitung
Die (überaus komplexe und häufig novellierte) Norm des § 122 ASVG differenziert zwischen den einzelnen Versicherungsfällen und Leistungen der Krankenversicherung und stellt in den verschiedenen Absätzen unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen auf. Die Schutzfristfälle werden in § 122 ASVG aber nicht abschließend geregelt, sondern § 138 Abs. 1 ASVG enthält eine Sonderbestimmung für den Krankengeldanspruch von gem. § 122 ASVG Anspruchsberechtigten. Darüber hinaus findet sich auch in § 40 Abs. 3 AlVG eine gesonderte Schutzfristbestimmung. Für Ausmaß und Höhe der Leistungen spielt es prinzipiell keine Rolle, ob der Anspruch auf eine Krankenversicherungsleistung auf einer bestehenden Versicherung oder einer...