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immo aktuell 5, Oktober 2025, Seite 187

Der aktuelle Fall

Änderung des Investitionsfreibetrags ab November 2025

Gottfried Sulz und Florian Petrikovics

Im September 2025 wurde die vorübergehende Erhöhung des Investitionsfreibetrags von der Bundesregierung angekündigt. Durch den Beschluss des Nationalrates am wurde der Investitionsfreibetrag (IFB) für Investitionen in den Monaten November und Dezember 2025 sowie im gesamten Jahr 2026 deutlich erhöht. Ziel ist es, Investitionen anzukurbeln und die Wirtschaft zu stärken.

1. Die wichtigsten Eckpunkte der Änderung

Durch einen Antrag im Nationalrat kam es aus budgetären Gründen im letzten Moment zu einer Änderung bei der maximal begünstigten Investitionssumme: Für die Monate November und Dezember 2025 gilt nur der zeitlich anteilige Höchstbetrag von 166.667 € (2/12 von 1 Mio €); allerdings kann ein Überhang unter Umständen

  • in das Jahr 2026 (!) vorgetragen werden, was durchaus vorteilhaft sein kann, oder

  • in die Vormonate des laufenden Wirtschaftsjahres 2025 mit geringerem Investitionsfreibetrag rückgetragen werden.

Der Investitionsfreibetrag kann zu einem steuerlichen Verlust führen; dieser ist voll ausgleichs- und vortragsfähig. Bei Teilanschaffungen/-herstellungen kann der Investitionsfreibetrag wahlweise bereits für die aktivierten Teilkosten geltend gemacht werden. Bei Wirtschaftsjahren ...

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