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Rückerwerb eigener Geschäftsanteile zwecks Einziehung durch eine FlexCo
BMF-Anfragebeantwortung vom .
Das BMF bestätigt, dass Pkt 5.7.2. des Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlasses sinngemäß auch auf die Geschäftsanteile an einer FlexCo anwendbar ist. Danach führt der Rückerwerb der eigenen Anteile zur Einziehung auf Gesellschafterebene jedenfalls zu einer Veräußerung der Anteile; auf Ebene der Gesellschaft führt die Einziehung grundsätzlich zu einer Einlagenrückzahlung (im Rechtskleid des Veräußerungsentgeltes). [...]
Link zur vollständigen Anfragebeantwortung: https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---ESt-KSt/R%C3%BCckerwerb-eigener-Gesch%C3%A4ftsanteile-zwecks-Einziehung-durch-eine-FlexCo.html.