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Neues zum Arbeitnehmerschutz
Schutz vor optischer Strahlung und Betriebsvorschriften für Flüssiggas-Tankstellen
Der vorliegende Beitrag behandelt die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch optische Strahlung (Verordnung optische Strahlung – VOPST), die Änderung der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) sowie jener der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) und die Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010 (FGTV 2010).
Verordnung optische Strahlung
Die VOPST wurde mit BGBl. II Nr. 221/2010 kundgemacht und ist am als Durchführungsverordnung zum ASchG in Kraft getreten. Gleichzeitig ist § 71 Abs. 2 ASchG hinsichtlich der Einwirkung künstlicher optischer Strahlung in Kraft getreten.
Die Richtlinie 2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften vom zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) (19. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) war in Österreich umzusetzen. Diese Richtlinie betrifft die Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern durch die Schädigung von Augen und Haut aufgrund der Exposition gegenüber künstlicher optischer Strahlung. Die Umsetzungsfrist endete am .
Die Verordnung gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen i. S. d. ASchG für Tätigkeiten, bei denen die Arbeitnehmer wäh...