Bilanzierung von künstlicher Intelligenz
1. Aufl. 2025
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S. 1295. Folgebewertung von KI
Ist KI einmal in der Bilanz aktiviert, muss sie auch im weiteren Zeitverlauf bewertet werden. Die nachfolgenden Unterkapitel befassen sich mit drei zentralen Fragestellungen, die im Rahmen dieser sogenannten „Folgebewertung“ auftauchen. Zunächst gilt es zu beurteilen, ob KI ein abnutzbares Wirtschaftsgut ist, ob sie also - wie die meisten Wirtschaftsgüter - im Laufe der Zeit an Wert verliert. Dies ist nicht trivial, denn als immaterieller Wert liegt es nicht unbedingt auf der Hand, dass KI sich mit der Zeit abnutzt. Zweitens stellt sich bei KI die umgekehrte Frage, nämlich ob diese im Laufe der Zeit an Wert gewinnt. Hierbei handelt es sich um eine Besonderheit von KI, welche ein lernendes System ist und sich - sofern sie entsprechend programmiert ist - mit der Zeit auch autonom weiter verbessern kann. Müssen bzw können sich solche Wertsteigerungen auch in der Bilanz niederschlagen? In einem dritten Unterkapitel sollen sodann sonstige Updates und Weiterentwicklungen behandelt werden, wie sie für Software im Allgemeinen typisch sind. Diese unterscheiden sich von der im zweiten Unterkapitel zu besprechenden „laufenden Verbesserung“ dadurch, dass es sich hierbei...