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ASoK 9, September 2010, Seite 313

Deutschland regelt Datenschutz am Arbeitsplatz

Das deutsche Bundeskabinett hat am einen Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen. Danach sollen Bewerber und Beschäftigte in Hinkunft besser vor der unrechtmäßigen Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten geschützt werden, zugleich sollen aber auch – Kontrolle und Korruptionsbekämpfung betreffend – die berechtigten Interessen der Arbeitgeber gewahrt bleiben. Der Gesetzentwurf ist hier um einen angemessenen Ausgleich bemüht und trägt insgesamt zu größerer Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis bei. Explizit geregelt werden unter anderem das Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren, die Zulässigkeit ärztlicher Untersuchungen, die Videoüberwachung im nicht öffentlichen Bereich sowie der Einsatz von Ortungssystemen. Strenge Regeln gelten auch für die Erhebung biometrischer Merkmale, bspw. von Fingerabdrücken.

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