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Abrechnungsbescheid und Rechtskraftdurchbrechung
AVR 2025/15
Eine Rechtsgrundlage für die Durchbrechung der Rechtskraft eines Abgabenbescheides (einzig) durch eine später bekanntgegebene Selbstbemessungserklärung sieht die BAO nicht vor.
Sachverhalt: Im April 2013 reichte die Beschwerdeführerin die Umsatzsteuererklärung für 2011 ein, im Mai 2013 wurde sie mit Umsatzsteuerbescheid veranlagt. Im März 2017 erstattete sie Selbstanzeige und entrichtete eine Nachzahlung in Höhe von 2,3 Mio € für die Umsatzsteuer 2011. Im Mai 2021 nahm das Finanzamt die Umsatzsteuer 2011 gemäß § 303 BAO wieder auf und erließ einen neuen Umsatzsteuerbescheid 2011, der die Nachzahlung festsetzte. Eine entsprechende Nachforderung über 2,3 Mio € wurde am Abgabenkonto verbucht. Im Oktober 2024 hob das BFG den Wiederaufnahmebescheid und den Umsatzsteuerbescheid 2011 wegen Verjährung auf. In Umsetzung des Erkenntnisses wurde am Abgabenkonto eine Gutschrift der 2,3 Mio € verbucht. Zwei Wochen später wurde am Abgabenkonto neuerlich eine Umsatzsteuernachforderung über 2,3 Mio € verbucht.
Im November 2024 beantragt die Beschwerdeführerin einen Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO und begehrt die Ausbuchung der 2,3 Mio € am Abgabenkonto, woraufhin das Finanzamt einen Abr...